In einer historischen und einstimmigen Beratungsmeinung hat der Internationale Gerichtshof (IGH), das höchste Gericht der Vereinten Nationen, entschieden, dass alle Länder nach internationalem Recht rechtlich verpflichtet sind, dem Klimawandel entgegenzuwirken und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Das Gericht stellte fest, dass das Nicht-Handeln beim Klimawandel einen Verstoß gegen internationales Recht darstellen könnte, was die Möglichkeit eröffnet, dass Länder verklagt und möglicherweise zur Zahlung von Entschädigungen für klimabedingte Schäden verurteilt werden. Das Urteil bestätigt, dass eine gesunde Umwelt ein Menschenrecht ist und dass wohlhabende, stark emittierende Länder finanziell haftbar gemacht werden können für Länder, die am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind. Diese Entscheidung markiert einen Wendepunkt in der globalen Klimaverantwortlichkeit, stärkt die rechtliche Grundlage für Klimagerechtigkeit und befähigt verwundbare Länder, insbesondere kleine Inselstaaten, stärkere Maßnahmen und Entschädigungen zu fordern. Obwohl die Meinung nicht bindend ist, setzt sie einen starken rechtlichen und moralischen Präzedenzfall, der die internationale Klimapolitik und Rechtsstreitigkeiten neu gestalten könnte.
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